ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

 

  1. Geltung

 

Sämtliche Vertragsbeziehungen über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Leistungen für unser Unternehmen unterliegen ausschließlich unseren nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

 

  1. Bestellungen und Aufträge

 

Angaben über die Art der Leistung, insbesondere textliche oder bildliche Darstellungen des Leistungsgegenstands, sowie über Zeit und Ort der Lieferung und die Art der Verpackung sind für den Lieferanten verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Wir sind jederzeit berechtigt, Änderungen des Produkts oder der Leistung, soweit diese im Rahmen des normalen Arbeitsablaufs des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, durch schriftliche Mitteilung innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Gleiches gilt für Zeit und Ort der Lieferung sowie für die Art der Verpackung.

Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich seitens des Lieferanten nicht mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Leistungstermin entsprechend. Der Lieferant wird uns die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Lieferverzögerungen unverzüglich schriftlich anzeigen.

Wir sind berechtigt, den Vertrag jederzeit durch schriftliche Erklärung zu kündigen, wenn wir die bestellten Produkte oder Leistungen in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund nach Vertrags-schluss eingetretener Umstände nicht mehr verwenden können. Dem Lieferanten werden wir in diesem Fall die von ihm erbrachte Teilleistung vergüten.

 

  1. Lieferzeit

 

Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.

Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aufgrund derer die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.

Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer nach den Umständen, insbesondere dem Projekt, angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen, Rechnungsangaben

 

Der in unserem Auftrag ausgewiesene Preis ist bindend.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, schließt der Preis Lieferung und Transport an die im Vertrag genannte Versandanschrift einschließlich Verpackung ein.

Sofern nicht anders vereinbart, zahlen wir ab Lieferung der Ware und Rechnungserhalt den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Für die Rechtzeitigkeit der von uns geschuldeten Zahlungen genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages bei unserer Bank. Bei Zahlungsverzug schulden wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Waren beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbesondere sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig.

 

  1. Schutzrechte

 

Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Der Lieferant ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen der in Abs. 1 genannten Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben, und uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Dieser Anspruch besteht unabhängig von einem Verschulden des Lieferanten.

 

  1. Gewährleistung

 

Bei Mängeln stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu.

In jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Bei Gefahr im Verzug oder wenn besondere Eilbedürftigkeit vorliegt, sind wir berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen.

Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Qualitäts- und Quantitätsabweichungen sind jedenfalls rechtzeitig gerügt, wenn wir sie dem Lieferanten innerhalb von 10 Arbeitstagen, seit Eingang der Ware bei uns, mitteilen. Versteckte Sachmängel sind jedenfalls rechtzeitig gerügt, wenn die Mitteilung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Entdeckung an den Lieferanten erfolgt.

Mit dem Zugang unserer schriftlichen Mängelanzeige beim Lieferanten ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt.

 

  1. Geheimhaltung

 

Der Lieferant ist verpflichtet, die Bedingungen der Bestellung sowie sämtliche ihm für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen geheim zu halten und nur zur Aus-führung der Bestellung zu verwenden. Er wird sie nach Erledigung von Anfragen oder nach Abwicklung der Bestellung auf Verlangen umgehend an uns zurückzugeben.

Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Lieferant in Werbematerialien, Broschüren, etc. nicht auf die Geschäftsverbindung hinweisen und für uns gefertigte Liefergegenstände nicht ausstellen.

 

Der Lieferant wird seine Unterlieferanten entsprechend verpflichten.

 

  1. Salvatorische Klausel

 

Sollten diese Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hier durch deren Gültigkeit sowie diejenige des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, eine Regelung zu treffen, welche der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Gegenüber Kaufleuten wird 47533 Kleve als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung vereinbart.

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

 

Stand dieser AGB: 01.04.2011